Neurologische Sprachstörungen

Die häufigste Ursache von neurologischen Sprachstörungen ist der Schlaganfall. Weitere sind Schädel-Hirn-Traumata, Tumoren, entzündliche Erkrankungen und neurodegenerative Erkrankungen wie Morbus Parkinson, amyotrophe Lateralsklerose, multiple Sklerose oder Demenz.

Aphasie

Wenn dabei sprachspezifische Areale im Gehirn betroffen sind, kommt es zu einer Aphasie. Die betroffenen PatientInnen können beispielsweise gehörte Sprache nicht mehr verstehen und/oder sie sind nicht in der Lage, sich sprachlich verständlich mitzuteilen. Das kann je nach Störungsbild mit oder ohne Störungsbewusstsein passieren.
Vorsicht: Die PatientInnen sind deshalb nicht „dumm“ oder geistesabwesend!

Sprachgebrauchsstörung

Sprache kann aber auch durch Schädigung nicht sprachspezifischer Hirnareale beeinträchtigt werden. Es kommt dann zu einer Sprachgebrauchsstörung.
Unser Denken ist gesteuert von abgespeichertem Wissen, von Bedürfnissen, Wahrnehmungen, assoziativen Leistungen, Motivation, Konzentrationsfähigkeit usw. Wir nennen das die neuropsychologischen Leistungen, zu denen auch die Sprache zählt. Sprache verändert das Denken und umgekehrt.

Dysarthrie

Sprechstörungen, hervorgerufen durch eine Schädigung des zentralen oder peripheren Nervensystems nennen wir Dysarthrien. Wichtig: Das Sprachsystem ist intakt, das Sprachverständnis also vorhanden. Betroffen ist die Artikulation.
Die sogenannte Facialisparese (Lähmung des Gesichtsnervs für die mimische Muskulatur) kann ebenfalls die Ursache einer Dysarthrie sein.
Jedenfalls ist auch sie ein logopädisches Behandlungsfeld.

Der erste logopädische Schritt ist die Diagnostik, um das Störungsbild genau zu erfassen. Das ermöglicht eine gezielte, individuell angepasste Therapie.
Das therapeutische Ziel ist in jedem Fall eine Verbesserung der Kommunikation der betroffenen Person mit ihrem Umfeld. Das kann Spracharbeit auf höchstem Niveau zur Wiedereingliederung in den Beruf sein. Das können aber auch Maßnahmen zur Kommunikationsunterstützung sein, wie das Einbeziehen von Gesten, Zeichen, Schriftkarten, Bildern oder Computer.

Immobile PatientInnen besuche ich gerne zu Hause. Lassen Sie sich von der Fachärztin/vom Facharzt eine Verordnung zur logopädischen Therapie mit Hausbesuch ausstellen. Die Krankenkasse übernimmt anteilig auch diese Leistung.